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Woomi Soziale Verantwortung

Im Einklang mit dem Grundsatz, ein gutes soziales Umfeld für das gesunde Aufwachsen von Minderjährigen zu schaffen, wurden die „Woomi-Minderjährigenschutzmaßnahmen“ eingeführt.

Kapitel Ⅰ Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Der umfassende Schutz Minderjähriger ist der Grundwert von Woomi, die Lebensader der Unternehmensentwicklung und die höchste Priorität der Unternehmensentwicklung.

Kapitel Ⅱ Produktionslinks

1. Artikel 2 Alle nikotinhaltigen elektronischen Zigarettenprodukte von Woomi verweisen auf die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und tragen auf der Vorderseite der Außenverpackung den Aufdruck „Dieses Produkt enthält Nikotin, dessen Konsum für Minderjährige verboten ist“.
2. Artikel 3 Aktive Entwicklung und Herstellung von Produkten mit geringerem Nikotingehalt und nikotinfreien Produkten.

1. Artikel 4 Gemäß den nationalen Gesetzen und Vorschriften sowie den Bekanntmachungen der beiden Ministerien und Kommissionen wird der Online-Verkauf eingestellt und die Werbung und Vermarktung von elektronischen Zigarettenprodukten darf nicht online erfolgen.
2. Artikel 5 Im Umkreis von 200 Metern um Grundschulen und weiterführende Schulen dürfen keine neuen direkt betriebenen Geschäfte oder Franchise-Geschäfte eröffnet werden. Bei den einzelnen bestehenden direkt betriebenen Geschäften und Franchise-Geschäften, die diese Anforderung nicht erfüllen, muss das Versprechen, nicht an Minderjährige zu verkaufen, strikt eingehalten werden, und die Geschäfte müssen schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden.
3. Artikel 6 Alle Offline-Direktverkaufsgeschäfte und Franchise-Geschäfte müssen an einer gut sichtbaren Stelle das Schild „Kauf und Nutzung durch Minderjährige verboten“ anbringen.
4. Artikel 7 Händlern und Vertretern ist der Vertrieb von Waren in Geschäften in der Nähe von Grundschulen und weiterführenden Schulen untersagt (zum genauen Umfang der „Umgebung“ siehe die entsprechenden Vorschriften zur Einrichtung von Tabak- und Alkoholgeschäften an verschiedenen Orten).
5. Artikel 8 „Verkaufsverbot für elektronische Zigaretten an Minderjährige“ und „Verbot der Eröffnung von Geschäften in der Nähe von Grund- und weiterführenden Schulen“ sind in die Vertragsbedingungen mit Händlern und Franchisenehmern aufzunehmen. Sobald ein Verstoß festgestellt wird, wird die Verantwortung für den Vertragsbruch geprüft, bis die Kooperationsberechtigung aufgehoben wird.
6. Artikel 9: An allen Verkaufsterminals und Offline-Aktivitäten werden elektronische Zigaretten und verwandte Produkte nicht an Minderjährige verkauft.

Kapitel Ⅳ Link zur Markenwerbung

1. Artikel 10 Verwenden Sie im Rahmen der Markenkommunikation keine Werbeslogans, die Minderjährige zur Nutzung verleiten, wie etwa „populär, jugendlich“ usw.
2. Artikel 11: Die in der externen Werbung verwendeten Begriffe sind streng zu regeln. Zu den verbotenen Wörtern gehören unter anderem: gesund, harmlos; Raucherentwöhnung; sicher, umweltfreundlich; Wörter, die die Funktionen elektronischer Zigaretten übertrieben beschreiben, wie z. B. lungenreinigende Artefakte, Energieriegel und Schönheitsprodukte; cool, trendy, schillernd und andere Wörter, die für Mode werben; Ausdrücke, die jederzeit und überall verwendet werden können; die Verwendung von Wörtern wie „0 Teer“ basiert auf den Testergebnissen nationaler Institutionen.
3. Artikel 12 Bei Offline-Werbeaktivitäten muss an einer gut sichtbaren Stelle der Hinweis „Minderjährigen ist der Zutritt verboten“ angebracht werden und es muss Personal eingesetzt werden, das vor Ort eine Aufsicht durchführt, um Minderjährigen den Zutritt zum Aktivitätsbereich zu verwehren.

Kapitel 5 Aufsicht und Inspektion

1. Artikel 13 Um das Management zu stärken und das Offline-Verkaufsverhalten streng zu regulieren, führen die Verantwortlichen jeder Region regelmäßige Inspektionen der Händler, Agenten und Franchisenehmer in ihrem Zuständigkeitsbereich durch. Der Stadtverwalter führt diese Inspektionen mindestens einmal pro Woche durch; der Verantwortliche jeder Provinz mindestens einmal pro Monat; der Verantwortliche der Region mindestens einmal pro Quartal; der Verantwortliche des Unternehmens führt unangekündigte Inspektionen durch.
2. Artikel 14: Die Woomi-Direktverkaufsgeschäfte bilden ein Team zur Einrichtung einer Aufsichtsgruppe und führen regelmäßige Schulungen für ihre Mitarbeiter durch. Die Direktverkaufsgeschäfte in allen Regionen des Landes führen monatlich eine Selbstinspektion durch und geben der Führungsgruppe rechtzeitig Rückmeldung über die Ergebnisse der Selbstinspektion.
3. Artikel 15 Von Zeit zu Zeit werden die Mitarbeiter der zuständigen Institutionen, wie etwa der örtlichen Marktaufsichtsbehörde und des Tabakmonopolbüros, eingeladen, gemeinsame Inspektionen durchzuführen.
4. Artikel 16 Alle gesellschaftlichen Bereiche sind eingeladen, gemeinsam zu überwachen und eine Hotline sowie einen E-Mail-Kontakt für die Überwachung und Meldung einzurichten. Sollten Woomi-Direktverkaufsgeschäfte, -Händler, -Agenten und -Franchisenehmer feststellen, dass sie E-Zigaretten an Minderjährige verkaufen, werden sie Beweise sammeln und zeitnah Rückmeldung geben. Die Unternehmenszentrale wird mit den zuständigen Abteilungen zusammenarbeiten, um die Verstöße ernsthaft zu verfolgen und Hinweisgeber zu belohnen.
5. Artikel 17 Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter des Unternehmens, Vertriebspartner und Franchisenehmer durchführen, um das Bewusstsein für den Jugendschutz zu stärken.

Kapitel Ⅵ Strafen

1. Artikel 18 Wenn in den direkt vom Unternehmen betriebenen Geschäften elektronische Zigaretten an Minderjährige verkauft werden, muss die direkt verantwortliche Person nach Überprüfung den Arbeitsvertrag kündigen und ihre Führungsverantwortung untersuchen.
2. Artikel 19 Händler und Franchisenehmer, die gegen die Regeln für den Verkauf elektronischer Zigaretten an Minderjährige verstoßen, werden beim ersten Verstoß nach Überprüfung verwarnt; der zweite Verstoß wird gemäß dem Vertrag bestraft; der dritte Verstoß führt zum Entzug der Zusammenarbeit und der Franchise-Qualifikation.

Kapitel Ⅶ Leitungsgremium

1. Artikel 20 Das Unternehmen richtet eine Führungsgruppe ein, die für die Umsetzung des Jugendschutzes in dieser Verordnung verantwortlich ist.
2. Teamleiter: CEO des Unternehmens.
3. Stellvertretender Teamleiter: General Manager der Bereiche Produktion, Vertrieb, Marke und Regierungsangelegenheiten.
4. Artikel 21 Zur Erleichterung der Kommunikation mit den Leitern der verschiedenen Bezirke und Abteilungen wird ein Sekretariat eingerichtet.

Satzung

1. Artikel 22 Die Festlegung und Überarbeitung der Bestimmungen dieser Vorschriften wurden von mehr als drei Vierteln der Vorstandssitzung des Unternehmens genehmigt und von der Arbeitnehmervertreterversammlung abgestimmt.
2. Artikel 23 Gemäß dem Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz Minderjähriger beziehen sich „Minderjährige“ in diesen Bestimmungen auf Personen unter 18 Jahren.